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Satzung der Fördervereins Dorfleben Eversen
Zuerst ein kleiner Auszug aus der Satzung. Die ganze Satzung kann als PDF heruntergeladen werden
Name, Sitz und Geschäftsjahr
1.
Der Verein führt den Namen "Dorfleben Eversen"
2.
Der Verein hat seinen Sitz in (D-29303) Bergen, Landkreis Celle.
3.
Das Geschäftsjahr ist das Kalenderjahr.
§ 2.
Zweckbestimmung
1.
Der Zweck des Vereins ist die Förderung und der Erhalt von Kunst und Kultur sowie der Heimat- und
Brauchtumspflege in der Ortschaft Eversen (Stadt Bergen).
2.
Der Zweck des Vereins wird insbesondere verwirklicht durch
a.
die Erhaltung der heimatlichen Sitten und Gebräuche,
i.
Pflege des Liedgutes
ii.
Pflege des Volktanzes
iii.
Pflege örtlicher Traditionen
b.
Schutz, Bewahrung und Wiederherrichtung historischer Bauten und Wege,
c.
Pflege heimischer Ausstellungsstücke..........................
Download
auf dieser Seite kommt man zu den wichtigsten Unterlagen
Ob man ein Beitrittsformular, die Satzung oder die Geschäftsordnung sucht - hier wird man fündig.
Geschäftsordnung
Die Geschäftsordnung wird durch den Vorstand
beschlossen und regelt in Ergänzung zur
Vereinssatzung folgende Angelegenheiten:
•
Vorstandsangelegenheiten
•
Mitgliederangelegenheiten
•
Finanzielle Angelegenheiten
Beitrittsformular
Mitglied werden?
Hier findet ihr das Beitrittsformular. Runter
laden, ausfüllen und bei einem Mitglied vom
Vorstand abgegeben - so einfach ist das!
Datenschutzverordnung des Fördervereins Dorfleben Eversen
Zuerst ein kleiner Auszug aus der Satzung. Die ganze Satzung kann als PDF heruntergeladen werden
1.
Allgemeine Grundsätze
Die Erhebung, Verarbeitung und Nutzung von personenbezogenen Daten erfolgt im Verein nach den Richtlinien der EU-
weiten Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) sowie des gültigen Bundesdatenschutzgesetzes (BDSG). Die Konformität
zum Datenschutz im Umgang mit personenbezogenen Daten im Verein wird insbesondere durch ein
Datenschutzmanagementsystem gewährleistet.
Mit dem Beitritt eines Mitglieds zum Verein erfolgt eine datenschutzrechtliche Unterrichtung des Mitglieds (gemäß Art. 13
Abs. 1 und Abs. 2 DSGVO). Der Verein darf beim Vereinseintritt alle Daten erheben (Aufnahmeantrag bzw. Beitrittserklärung),
die zur Verfolgung der Vereinsziele und für die Betreuung und Verwaltung der Mitglieder erforderlich sind (siehe Art. 6 Abs.
1 lit. b DSGVO).
Für die Nutzung von personenbezogenen Daten sowie auch von Fotos im Rahmen der Pressearbeit in den Print- und Online-
Medien (Vereinshomepage, Social Media Plattform des Vereins) wird bei Bedarf eine separate Einwilligung eingeholt.